Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Auf dieser Seite wird nach bestem Wissen und Gewissen dargestellt, was vom Thema "Datenschutz" für das Zentralabitur Informatik relevant ist. Das ist (leider...) nicht 100% zuverlässig, weil die Vorgaben für das Zentralabitur hier nicht besonders ausführlich sind. | Auf dieser Seite wird nach bestem Wissen und Gewissen dargestellt, was vom Thema "Datenschutz" für das Zentralabitur Informatik relevant ist. Das ist (leider...) nicht 100% zuverlässig, weil die Vorgaben für das Zentralabitur hier nicht besonders ausführlich sind. | ||
=Grundidee des Datenschutzes= | |||
Datenschutz ist nicht der Schutz von Unternehmensgeheimnissen, sondern der Schutz von Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontonummer, Religionszugehörigkeit, Personalnummer, Pseudonym, usw. von Personen. | |||
Anders formuliert: <br/> | |||
Datenschutz ist der Schutz von Angaben, aus denen man einen bestimmten Menschen erkennen kann oder die einem bestimmten Menschen zugeordnet werden können. | |||
=Grundprinzipien des Datenschutzes= | =Grundprinzipien des Datenschutzes= |
Version vom 6. Januar 2024, 13:21 Uhr
Auf dieser Seite wird nach bestem Wissen und Gewissen dargestellt, was vom Thema "Datenschutz" für das Zentralabitur Informatik relevant ist. Das ist (leider...) nicht 100% zuverlässig, weil die Vorgaben für das Zentralabitur hier nicht besonders ausführlich sind.
Grundidee des Datenschutzes
Datenschutz ist nicht der Schutz von Unternehmensgeheimnissen, sondern der Schutz von Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontonummer, Religionszugehörigkeit, Personalnummer, Pseudonym, usw. von Personen.
Anders formuliert:
Datenschutz ist der Schutz von Angaben, aus denen man einen bestimmten Menschen erkennen kann oder die einem bestimmten Menschen zugeordnet werden können.
Grundprinzipien des Datenschutzes
Das Landesinstitut für Schule NRW stellt ein Materialblatt "Grundprinzipien des Datenschutzes" zur Verfügung.
Für das Zentralabitur in NRW ist das maßgeblich.
Grundprinzipien des Datenschutzes (Landesinstut für Schule NRW, 2018)
mögliche Aufgabenstellungen
Die Aufgabenstellung kann so lauten:
Nehmen Sie Stellung zu der Behauptung, ... sei aus der Perspektive des Datenschutzes bedenklich.
Bei "Nehmen Sie Stellung zu..." ist folgendes zu tun:
- ein Argument dafür
- ein Argument dagegen
- Abwägung und Schlussfolgerung/Empfehlung
siehe auch:
Argumentieren (Informatik)
Beispielaufgabe
- Eine Beispielaufgabe findet sich hier:
Informatik-Abitur-Wiederholung#Datenschutz
- Die Lösung dazu findet sich hier:
Informatik-Abitur-Wiederholung-Lösungen#Datenschutz