Datenschutz
Auf dieser Seite wird nach bestem Wissen und Gewissen dargestellt, was vom Thema "Datenschutz" für das Zentralabitur Informatik relevant ist. Das ist (leider...) nicht 100% zuverlässig, weil die Vorgaben für das Zentralabitur hier nicht besonders ausführlich sind.
Offensichtlich kann man die Aufgaben zu Datenschutz mithilfe der folgenden Grundprinzipien des Datenschutzes lösen, die im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgehalten sind.
Es reicht offensichtlich, wenn man die Prinzipien "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt" und "Erforderlichkeit" kennt und auf eine Situation anwenden kann.
Weitere Prinzipien werden, wenn erforderlich (vermutlich...) als Material mitgeliefert.
Grundprinzipien des Datenschutzes
Das Landesinstitut für Schule NRW stellt ein Materialblatt "Grundprinzipien des Datenschutzes" zur Verfügung.
Für das Zentralabitur in NRW ist das maßgeblich.
Grundprinzipien des Datenschutzes (Landesinstut für Schule NRW, 2018)
mögliche Aufgabenstellungen
Die Aufgabenstellung kann so lauten:
Nehmen Sie Stellung zu der Behauptung, ... sei aus der Perspektive des Datenschutzes bedenklich.
Bei "Nehmen Sie Stellung zu..." ist folgendes zu tun:
- ein Argument dafür
- ein Argument dagegen
- Abwägung und Schlussfolgerung/Empfehlung
siehe auch:
Argumentieren (Informatik)
Beispielaufgabe
- Eine Beispielaufgabe findet sich hier:
Informatik-Abitur-Wiederholung#Datenschutz
- Die Lösung dazu findet sich hier:
Informatik-Abitur-Wiederholung-Lösungen#Datenschutz