Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''ein Argument dafür'''  
* '''ein Argument dafür'''  
* '''ein Argument dagegen'''
* '''ein Argument dagegen'''
* '''Abwägung und Schlussfolgerung/Empfehlung'''
* '''Abwägen und Schlussfolgerung / Empfehlung'''
siehe auch: <br/>'''[[Argumentieren (Informatik)]]'''
siehe auch: <br/>'''[[Argumentieren (Informatik)]]'''



Aktuelle Version vom 8. Januar 2024, 18:14 Uhr


Auf dieser Seite wird nach bestem Wissen und Gewissen dargestellt, was vom Thema "Datenschutz" für das Zentralabitur Informatik relevant ist. Das ist (leider...) nicht 100% zuverlässig, weil die Vorgaben für das Zentralabitur hier nicht besonders ausführlich sind.

Grundidee des Datenschutzes

Datenschutz ist nicht der Schutz von Unternehmensgeheimnissen, sondern der Schutz von Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontonummer, Religionszugehörigkeit, Personalnummer, Pseudonym, usw. von Personen.

Anders formuliert:
Datenschutz ist der Schutz von Angaben, aus denen man einen bestimmten Menschen erkennen kann oder die einem bestimmten Menschen zugeordnet werden können.

Grundprinzipien des Datenschutzes

Das Landesinstitut für Schule NRW stellt ein Materialblatt "Grundprinzipien des Datenschutzes" zur Verfügung.
Für das Zentralabitur in NRW ist das maßgeblich.

Grundprinzipien des Datenschutzes (Landesinstut für Schule NRW, 2018)

Kurze Zusammenfassung:
Die Prinzipien des Datenschutzes lassen sich auf fünf Begriffe reduzieren:

  • Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
  • Datenminimierung
  • Zweckbindung
  • Transparenz
  • Erforderlichkeit

Die häufigsten Prinzipien in Abituraufgaben zum Datenschutz waren "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt" und "Erforderlichkeit". D.h. diese sollte man auf jeden Fall kennen.
Es gibt aber keine Garantie, dass das für alle Zeit & Ewigkeit so bleibt!

mögliche Aufgabenstellungen

Die Aufgabenstellung kann so lauten:

Nehmen Sie Stellung zu der Behauptung, ... sei aus der Perspektive des Datenschutzes bedenklich.

Bei "Nehmen Sie Stellung zu..." ist folgendes zu tun:

  • ein Argument dafür
  • ein Argument dagegen
  • Abwägen und Schlussfolgerung / Empfehlung

siehe auch:
Argumentieren (Informatik)

Wenn eine geplantes Verfahren aus Datenschutzgründen grundsätzlich abzulehnen ist, dann muss man sich nicht krampfhaft ein Pro-Argument aus den Fingern saugen. Dann reicht es völlig, wenn man begründet, warum das nicht geht.

Wichtig:

  • Grundprinzipien des Datenschutzes benennen und erklären, warum sie relevant sind.
  • Eindeutige Entscheidung.
    Dafür reicht es, wenn ein Prinzip verletzt wird.

Beispielaufgabe